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   BGH, 17.10.2005 - AnwSt (R) 11/04   

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https://dejure.org/2005,16615
BGH, 17.10.2005 - AnwSt (R) 11/04 (https://dejure.org/2005,16615)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2005 - AnwSt (R) 11/04 (https://dejure.org/2005,16615)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - AnwSt (R) 11/04 (https://dejure.org/2005,16615)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen einer anwaltlichen Pflichtverletzung - Verletzung anwaltlicher Pflichten durch Unterlassen der Beantwortung von Fragen seiner Mandanten - Hinweis auf das Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts

  • Judicialis

    StPO § 55 Abs. 2; ; StPO § ... 136 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BRAO § 43; ; BRAO § 56; ; BRAO § 56 Abs. 1; ; BRAO § 56 Abs. 1 Satz 1; ; BRAO § 56 Abs. 1 Satz 2; ; BRAO § 56 Abs. 1 Satz 3; ; BRAO § 146 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BROA § 56 Abs. 1
    Zweck des § 56 Abs. 1 BRAO; Umfang des Hinweises

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2005 - AnwSt (R) 9/04

    Keine sanktionsbewehrte Berufspflichtverletzung bei unbeantwortetem

    Auszug aus BGH, 17.10.2005 - AnwSt (R) 11/04
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt sein Auskunftsverweigerungsrecht kannte (Senatsurteil vom 26. September 2005 - AnwSt(R) 9/04, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • AGH Niedersachsen, 14.01.2002 - AGH 25/01

    Handakten/Auskunftspflicht - zu den Voraussetzungen anwaltlicher

    Auszug aus BGH, 17.10.2005 - AnwSt (R) 11/04
    Nach überwiegender Auffassung muss deshalb auf das Auskunftsverweigerungsrecht beschreibend mit Worten, möglichst mit dem Gesetzeswortlaut hingewiesen werden (vgl. Feuerich/Weyland, BRAO 6. Aufl. § 56 Rdn. 35; Hennsler/Prütting-Hartung, BRAO 2. Aufl. § 56 Rdn. 12; AGH Nordrhein-Westfalen, BRAK-Mitt. 2000, 199; AGH Niedersachsen, BRAK-Mitt. 2002, 94; vgl. auch Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 8 zur Hinweispflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.1999 - 6 EVY 2/99

    Belehrung von Anwälten im Rahmen des § 56 BRAO; Handeln im eigenen Namen trotz

    Auszug aus BGH, 17.10.2005 - AnwSt (R) 11/04
    Nach überwiegender Auffassung muss deshalb auf das Auskunftsverweigerungsrecht beschreibend mit Worten, möglichst mit dem Gesetzeswortlaut hingewiesen werden (vgl. Feuerich/Weyland, BRAO 6. Aufl. § 56 Rdn. 35; Hennsler/Prütting-Hartung, BRAO 2. Aufl. § 56 Rdn. 12; AGH Nordrhein-Westfalen, BRAK-Mitt. 2000, 199; AGH Niedersachsen, BRAK-Mitt. 2002, 94; vgl. auch Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 8 zur Hinweispflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO).
  • BGH, 12.05.2015 - AnwSt (B) 3/15

    Verstoß eines Rechtsanwalts gegen seine Auskunftspflicht gegenüber der

    Zwar könnten in einer neuen Hauptverhandlung womöglich noch Feststellungen dazu getroffen werden, dass die Aufforderung zur Auskunftserteilung durch den Vorstand oder ein beauftragtes Vorstandsmitglied ausgesprochen wurde und mit den erforderlichen Belehrungen versehen war (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 2005 - AnwSt (R) 9/04, BGHSt 50, 230, 232 f.; Beschluss vom 17. Oktober 2005 - AnwSt (R) 11/04).

    Der Schuldspruch war entsprechend zu berichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2005 - AnwSt (R) 11/04).

  • BGH, 12.05.2015 - AnwSt (R) 5/15

    Verstoß eines Rechtsanwalts gegen seine Auskunftspflicht gegenüber der

    Zwar könnten in einer neuen Hauptverhandlung womöglich noch Feststellungen dazu getroffen werden, dass die Aufforderung zur Auskunftserteilung durch den Vorstand oder ein beauftragtes Vorstandsmitglied ausgesprochen wurde und mit den erforderlichen Belehrungen versehen war (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 2005 - AnwSt (R) 9/04, BGHSt 50, 230, 232 f.; Beschluss vom 17. Oktober 2005 - AnwSt (R) 11/04).

    Der Schuldspruch war entsprechend zu berichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2005 - AnwSt (R) 11/04).

  • AGH Schleswig-Holstein, 15.01.2009 - 2 AGH 6/08

    Rechtswidrige Zwangsgeldbescheide

    Hierzu erging der Beschl. des BGH v. 17.10.2005 (AnwSt [R] 11/04), in dem ausgeführt ist, eine pauschale Bezugnahme auf die Bestimmung des § 56 Abs. 1 BRAO ohne jeden Hinweis auf das Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts genüge dem Hinweisgebot nicht; bei Verstoß gegen die Hinweispflicht des § 56 Abs. 1 Satz 3 BRAO könne die Untätigkeit des RA nicht als Berufspflichtverletzung gewertet werden.

    Nach der Rspr. des BGH (Beschl. v. 17.10.2005 AnwSt [R] 11/04, die Astin.

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